Lectura 4 Alemán jurídico 2015
Allgemeines
über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949
Wieso heißt es
„Grundgesetz“ statt „Verfassung“?-Diese Bezeichnung betont den provisorischen
Charakter des Textes.- Siehe Artikel 146 GG.
Struktur des
Dokumentes: Eine Präambel
und zwölf Kapitel (nach Einfügung des Kapitels Xa). Jedes Kapitel, auch
„Abschnitt“ genannt, besteht aus „Artikeln“; jeder Artikel kann Absätze aufweisen;
ein Absatz kann mehrere Sätze enthalten.
Die Artikel sind von 1 bis 146 nummeriert. Dazu kommen noch 5 Artikel,
die direkt von der Weimarer Verfassung des Jahres 1919 übernommen wurden.
I. Grundrechte : Fundamentalrechte
des Menschen und des Bürgers, droits de l’homme et du citoyen:
Art 1: Die Würde
des Menschen ist unantastbar. [antasten:
unberechtigt berühren, verletzen ] [daneben steht Würde für den ‘Wert eines Menschen, der
in seinem Wesen, seinen Eigenschaften und Leistungen beruht’. Um die Mitte des
18. Jhs. entwickelt sich Würde unter dem Einfluß der idealistischen
Philosophie und Ethik (Kant, Schiller) zur Bezeichnung für den ‘von allen
Äußerlichkeiten unabhängigen inneren, absoluten Wert des Menschen, der sich in
seinem (ethischen) Denken und Verhalten äußert’, daher häufig in Verbindungen
wie Würde der Menschheit, des Menschen (18. Jh.).]=la dignidad humana.
Art 2:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit und auf
freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. [Unversehrtheit:
unversehrt Adj. ‘unverletzt, nicht verwundet, unbeschädigt’]
– Tema literario afín: leer y comentar https://reyaller.wordpress.com/2014/12/02/duelo-zweikampf-hildebrandslied y https://analfa.wordpress.com/2014/12/03/derecho-a-la-vida-singular-combate-justas-torneos-duelos-cantares-de-gesta .-
Art 3:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. [die Gleichberechtigung]
Art 4: Glaubens-
und Gewissensfreiheit. Weigerung des Kriegsdienstes mit Waffen.Ungestörte
Religionsausübung. [das Gewissen: lat. cōnscientia ‘Bewußtsein moralischer Handlungen’ - Der Begriff des Gewissens entsteht im
antiken Griechenland aus der Vorstellung, daß es für alle Handlungen und
Verhaltensweisen gegenüber Göttern und Menschen einen inneren „Mitwisser“ gibt
– „el que sabe con“]
Art 5: Seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äusern und zu verbreiten.
Pressefreiheit.- Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
Verfassung. [entbinden Vb.
‘lossprechen, befreien’, auch ‘gebären’, lösen, befreien, einer Verpflichtung
entheben’] – Tema literario-musical afín: Die Gedanken sind frei, leer y comentar https://analfa.wordpress.com/2014/11/24/los-pensamientos-son-libres-%C2%AC-cancion-popular-y-politica y https://reyaller.wordpress.com/2014/11/22/die-gedanken-sind-frei-%C2%AC-volkslied .-
Art 6: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen
Schutze der staatlichen Ordnung. Erziehung der Kinder. Uneheliche Kinder,
gleichberechtigt.
Art 7:
das Schulwesen.
[Gesamtheit von Einrichtungen, Angelegenheiten der Schule - DWDS]
Art 8:
die Versammlungsfreiheit.-
Art 9: Vereinigungs- und
Koalitionsfreiheit. Vereine, Gesellschaften, Gewerkschaften, Parteien,
Konzerne. [Konzern m. ‘Zusammenschluß gleichartiger Unternehmen
durch Kapital-, auch Personalverflechtung zu einer zentral geleiteten
wirtschaftlichen Einheit bei formaljuristischer Selbständigkeit der einzelnen
Betriebe’]
Art 10:
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.-
Art 11:
Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.-
Art 13: Unverletzlichkeit der Wohnung.
Durchsuchungen.
Art 14: Eigentum, Erbrecht, Enteignung.
Art 15: Vergesellschaftung: Grund, Naturschätze und Produktionsmittel.
Art 16: Staatsangehörigkeit. Auslieferung.-
Art 16a: Asylrecht
Art 17: Petitionsrecht
Art 17a: Einschränkung der Grundrechte
Art 18 : Grundrechtsverwirkung
Art 19 : Rechtsweg gegen Einschränkung der Grundrechte
Art 20 : Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht
Art 15: Vergesellschaftung: Grund, Naturschätze und Produktionsmittel.
Art 16: Staatsangehörigkeit. Auslieferung.-
Art 16a: Asylrecht
Art 17: Petitionsrecht
Art 17a: Einschränkung der Grundrechte
Art 18 : Grundrechtsverwirkung
Art 19 : Rechtsweg gegen Einschränkung der Grundrechte
Art 20 : Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht