Ignacio Puls, presidente del Centro Alemán de Mar del Plata,
envía publicación y Comenta:
En vísperas del inicio del taller de
alemán jurídico (y literario) que va a iniciar este año, le envío un artículo
del Süddeutsche Zeitung que se
refiere a una ley que le daría mayores atribuciones a la policía de Baviera
para actuar, intervenir, o detener personas por las simples sospechas de
amenaza de peligro, o algo así. El autor del texto ve con preocupación el avance
del estado Policial sobre el Estado de Derecho, en otras palabras, pero más o
menos es así. Por desgracia es una tendencia que se extiende en Europa, la
del autoritarismo (con mucha fuerza en Polonia y Hungría, pero también en
Francia, Bélgica, y en Alemania) y lamentablemente se observa en nuestro
subcontinente de Suramérica; caso Brasil, y en casa.
Kommentar von Ronen Steinke- München - Bayern
Man kann in
deutschen Gerichtssälen schon seit einer Weile Szenen mit ansehen, die noch vor
wenigen Jahren schwer vorstellbar gewesen wären. Da werden junge Männer als
mutmaßliche Terrorplaner angeklagt, die unstrittig keine Bombe gebaut, kein
Sprengpulver zusammengerührt, keine Waffen beschafft haben. Das sehen auch die
Staatsanwälte so. Aber sie sagen: Der Angeklagte hatte die Absicht, das in
Zukunft zu tun. Das genügt.
So ist
inzwischen die Rechtslage, die "Vorverlagerung der Strafbarkeit" zur
Prävention von Terrorismus ist schon oft beschrieben worden. Wer im Internet
einen Flug in den Irak bucht, der kann heute schon wegen vollendeter
Terror-Vorbereitung bestraft werden, sofern er den Ticketkauf mit der finsteren
Absicht verbunden hat, dort ein Ausbildungslager zu besuchen. Hat der
Verdächtige noch nicht einmal eine derart weit vorverlagerte
Vorbereitungshandlung begonnen, dann kann er neuerdings trotzdem schon als
sogenannter Gefährder von den Polizeibehörden gelistet und im Extremfall
ebenfalls rund um die Uhr überwacht werden. Nicht auch,
sondern dann allein aufgrund
seiner mutmaßlicher Gedanken.
Am weitesten aber will jetzt die in Bayern regierende CSU dieses Präventions-Prinzip
ausweiten, mit einem novellierten Landespolizeigesetz, das schon
kurz vor der Verabschiedung steht: Demnach soll die bayerische Polizei nicht
einmal mehr eine konkrete Gefahr begründen müssen, bevor sie jemanden überwacht
oder festnimmt. Eine lediglich "drohende Gefahr" soll genügen. Der Ausdruck
ist verwirrend. "Drohend" klingt besonders dramatisch. Gemeint ist
aber eine Situation, in der gerade noch keine "konkrete" Gefahr zu
erkennen ist. Eine Lage also, in der kriminelle Absichten erst
keimen. Vermeintlich.
Dazu muss man
wissen: Auch bisher ist die polizeiliche Annahme, dass eine Gefahr besteht,
stets nur eine Prognose. Es ist eine Aussage darüber, was in Zukunft für ein
Schaden einzutreten droht; so lautet die Definition. Die neue, niedrigere
Eingriffsschwelle, die im Polizeigesetz eingeführt werden soll, bedeutet aber
eine Prognose auf noch dünnerer Tatsachenbasis. Die bayerische Polizei soll
Aufenthalts- und Kontaktverbote bis zu sechs Monaten verhängen, sie soll
Wohnungen durchsuchen und Menschen sogar in den zeitlich unbegrenzten
Präventivgewahrsam nehmen - juristisch so freihändig, so wenig überprüfbar, wie
das Polizisten hierzulande noch nie gestattet war.
Die Gedanken
waren auch in einem Rechtsstaat noch nie grenzenlos frei. Nun scheint ihre
Freiheit immer weiter eingeschränkt zu werden. Deshalb sollte man sich das, was
die CSU derzeit in München
ausheckt, in ganz Deutschland ganz genau ansehen. Zumal der CSU-Chef Horst
Seehofer in Personalunion auch Bundesinnenminister ist.
Este taller de idioma alemán procura integrar nociones gramaticales con información política y social, histórica y actual. Tal vez la nota que antecede suscite reflexiones y debates libres en alguna de esas cuestiones. Si ocurre así en todas, mejor...