Lectura 7 - Oesterreich und die Schweiz
Eidgonössische Fahne |
Bundesdienstflagge Österreich
Schweizerische Verfassung Descargar archivo Geschichte der Schweiz Descargar
La bandera de Suiza es un campo rojo cuadrado con una cruz griega blanca y
equilateral (Schweizerkreuz) en el centro de la bandera. Es una de las dos únicas banderas
cuadradas de estados soberanos, la otra es la bandera del Vaticano.
La bandera de la Confederación Suiza (antes llamada también Helvética) se inspiró en la
insignia del Cantón de Schwyz, cuna de la independencia en 1291, de donde deriva también
el nombre de Suiza (Schweiz en alemán, Suisse en francés, Svizzera en italiano, y Svizera en
retorománico).
Verfassungsgesetze in Österreich https://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/BVG
In den meisten Staaten
gibt es nur ein Verfassungsgesetz, das oft auch als Verfassungsurkunde
bezeichnet wird. Diese hat, wie die Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787
oder das deutsche Grundgesetz von 1949 eine besondere Bedeutung in Staat,
Politik und Gesellschaft. Wenn schwierige politische Fragen diskutiert werden
und wenn wichtige Entscheidungen anstehen, berufen sich PolitikerInnen und
BürgerInnen auf "ihre Verfassung" und weisen darauf hin, dass diese
Rechte sichert und Grenzen des Handelns vorgibt.
In Österreich wird
nicht so oft über "unsere Verfassung" gesprochen, und es gibt auch
keine "Verfassungsurkunde", auf die man sich beruft. Stattdessen gibt
es eine Reihe von Verfassungsgesetzen, die auf den ersten Blick etwas "sperrig"
und "technisch" klingen. Dieser Eindruck kann aber leicht täuschen.
Ein Überblick über die wichtigsten Verfassungsgesetze zeigt, welche Bedeutung
sie haben.
Das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung 1929
Alle grundlegenden
Fragen des Aufbaus des Staates, der Demokratie und der Gerichte sind im
Bundes-Verfassungsgesetz geregelt. Es wird oft als B-VG abgekürzt. Das B-VG
wurde 1920 als Verfassung der neuen Republik Österreich beschlossen, nachdem
Politiker und Juristen lange darüber beraten und verhandelt hatten. Das B-VG
war das Ergebnis schwieriger Verhandlungen, und es wurde von den Parteien daher
als größtmöglicher Kompromiss angesehen.
Zu den wichtigsten Persönlichkeiten in den Verhandlungen zählten der erste
Staatskanzler der Republik Österreich Karl Renner von
der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, Michael Mayr von
der Christlichsozialen Partei und Hans Kelsen, der
bald darauf zu einem der weltweit angesehensten Juristen wurde.
Das B-VG wurde 1929 einer großen Änderung unterzogen. Bis dahin war praktisch
alle Macht im Staat beim Parlament konzentriert. Jetzt wurde die Rolle des/der
BundespräsidentIn und der Bundesregierung gestärkt. 1933 wurde der
Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet und damit das B-VG faktisch außer
Kraft gesetzt. Als die Republik Österreich 1945 wiedererrichtet
wurde, beschloss man keine neue Verfassung. Das B-VG wurde – in der
Fassung der Änderungen von 1929 – wieder in Geltung gesetzt. Damit wurde auch
sehr bewusst an die demokratische Republik vor 1933 angeknüpft.
Das Staatsgrundgesetz 1867 und die Europäische Menschenrechtskonvention
Der Beschluss einer
Verfassung ist nie einfach. Schließlich geht es um Grundlagen für Demokratie
und Politik, die nicht permanent in Frage gestellt werden sollen. Auch bei der
Gründung der Republik Österreich gab es viele Fragen, die zwischen den
Parteien äußerst umstritten waren. Ein besonderes Problem stellte die
Einigung auf einen Katalog von Menschenrechten in der Bundesverfassung
dar. In diesem Punkt vertraten die Parteien sehr verschiedene Ansichten.
Es wurde daher kein neuer Text geschaffen, sondern einfach das Staatsgrundgesetz 1867
übernommen. Dieses Gesetz gab allen BürgerInnen schon in der
Monarchie wichtige Rechte. Dazu zählen die Gleichheit vor dem Gesetz, der
Schutz der Privatsphäre und die Freiheit von Wissenschaft und Kunst.
1955 trat Österreich dem Europarat bei. Diese Internationale Organisation hat es sich zur Aufgabe gemacht,
Menschenrechte und Demokratie in ganz Europa durchzusetzen und zu sichern.
Schon 1950 hatten die Mitglieder des Europarats die Europäische
Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Sie ist
eines der wichtigsten Dokumente zum Schutz der Menschenrechte. Da es in
Österreich noch immer keinen neuen Grundrechtskatalog gab, wurde 1958 die
Europäische Menschenrechtskonvention in die Verfassung übernommen. Sie ist
seitdem ein wichtiger Bestandteil des
österreichischen Verfassungsrechts und gewann für die BürgerInnen
immer mehr an Bedeutung.
Das Verbotsgesetz und der Staatsvertrag von Wien
1945, nach dem Ende der NS-Herrschaft in Österreich, wurde die
"alte" Bundesverfassung aus der Ersten Republik wieder in Kraft
gesetzt. In diesem Jahr wurde aber noch ein weiteres Verfassungsgesetz
beschlossen, das sehr deutlich eine wesentliche Grundlage der neuen Zweiten
Republik festlegt: das Verbotsgesetz. Damit
wurden alle nationalsozialistischen Aktivitäten verboten. Das Gesetz und sein
Verfassungsrang bringen klar zum Ausdruck, dass die österreichische Republik
und ihre BürgerInnen die nationalsozialistische Ideologie ablehnen und
bekämpfen.
Der Staatsvertrag von 1955,
mit dem Österreich wieder ein unabhängiger Staat wurde, enthält auch sehr
wichtige Bestimmungen, die Teil der Bundesverfassung sind. Darin wird nicht nur
die Ablehnung des Nationalsozialismus bekräftigt. Der Staatsvertrag enthält
auch ein klares Bekenntnis zur modernen Demokratie, zu den Menschenrechten und
den Rechten der Volksgruppen. Das sind wichtige Ergänzungen des
nüchtern-technischen Bundes-Verfassungsgesetzes.
Weitere Verfassungsgesetze
In Österreich ist es –
im Gegensatz zu vielen anderen Staaten – notwendig, eine große Zahl von
Vorhaben als "Verfassungsgesetz" zu beschließen. Das ist oft mit
schwierigen politischen Verhandlungen verbunden, da es für ein
Verfassungsgesetz immer eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat braucht.
Dafür gibt es drei Gründe:
Erstens war es lange Zeit üblich, etwas als Verfassungsgesetz zu
beschließen, damit es nach einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse und einem
Regierungswechsel nicht so einfach ist, bestehende Regelungen zu ändern. Ein
Beispiel dafür war lange die Schulorganisation.
Zweitens sieht das B-VG vor, dass der Nationalrat oder ein Landtag nur
das beschließen darf, wozu er "ermächtigt" ist. Man nennt das die
"Kompetenzbestimmungen" des B-VG. Seit langem wird über eine Reform dieser Bestimmungen diskutiert. Solange keine Reform gelingt, ist es immer
wieder notwendig, einzelne Kompetenzbestimmungen in eigenen Gesetzen zu
beschließen.
Und drittens gibt es
noch eine Reihe von Gesetzen wie z. B. das Parteiengesetz,
in denen Teilen des Gesetzes "Verfassungsrang" zukommt, weil sie
Angelegenheiten regeln, die Grundlagen von Staat und Demokratie betreffen.
Schluss des Lesestücks 7
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