Donnerstag, 27. April 2017

Lectura 10 - Politisches System der BR Deutschland

Tatsachen über Deutschland  info

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.

Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Sowohl der Bund als auch die 16 Bundesländer verfügen über jeweils eigene Kompetenzen.

Die Zuständigkeit für die Bereiche der Inneren Sicherheit, Schule, Hochschule, Kultur sowie der kommunalen Verwaltung liegt bei den Ländern. Gleichzeitig setzen die Verwaltungen der Bundesländer nicht nur ihre eigenen Gesetze um, sondern auch die des Bundes. Die Regierungen der Bundesländer sind über ihre Vertretung im Bundesrat direkt an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. (Siehe die Präambel und Artikel 28, 29, 30, 31, 32 und 37 des Grundgesetzes).


Der Föderalismus in Deutschland ist mehr als ein staatliches System, er bildet die dezentrale kulturelle und wirtschaftliche Struktur des Landes ab und wurzelt tief in der Tradition. Jenseits ihrer politischen Funktion sind die Bundesländer auch Abbild ausgeprägter regionaler Identitäten. Im Grundgesetz wurde 1949 die starke Stellung der Länder festgeschrieben; mit der Wiedervereinigung wurden 1990 fünf neue Länder gegründet: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mit 17,6 Millionen Einwohnern ist Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Land, Bayern mit 70.550 Quadratkilometern das von der Fläche her größte; mit 3.838 Einwohnern je Quadratkilometer hat Berlin, die Hauptstadt, die höchste Bevölkerungsdichte. Eine Besonderheit sind die drei Stadtstaaten. Ihr Staatsgebiet beschränkt sich jeweils auf die drei Großstädte Berlin, Bremen und Hamburg. Das kleinste Land ist Bremen mit 419 Quadratkilometern und 657.000 Einwohnern. Baden-Württemberg zählt zu den wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Das Saarland war nach dem Zweiten Weltkrieg ein teilsouveränes Land unter dem Protektorat Frankreichs und wurde erst am 1. Januar 1957 als zehntes Bundesland in das damalige Bundesgebiet eingegliedert.


jeweils = jeweilig : en cada caso = zu einem bestimmten Zeitpunkt, gerade, je nach den Umständen ;  z.B. der Vortragende stellte sich auf das jeweilige Publikum ein

abbilden =  bildete ab, hat abgebildet = reproducir, retratar, copiarbilden Vb. ‘formen, gestalten, hervorbringen, darstellen, sein’, übertragen ‘erziehen, die geistigen Anlagen entwickeln’, ‘abbilden, nachahmen'

Tatsache = hecho m  -        Tatsache ! ( interjección impropia) = ¡de veras !  (tatsächlich wahr!)
anspruchsbegründende Tatsache JUR = hecho fundamentador de un derecho o de una pretensión jurídica
Tatbestand = conjunto de elementos configurativos de una situación de hecho (descripta en la norma)
Algunas autodefiniciones constitucionales de la BRD:

Art 20: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


 Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Verfassungsorgane sind der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht.

Deutschland ist eine parlamentarische und föderale Demokratie. Das in der öffentlichen Wahrnehmung präsenteste Verfassungsor­gan, der Deutsche Bundestag, wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern alle vier Jahre direkt gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Für die Dauer der Legislaturperiode wählt der Bundestag in geheimer Wahl den Bundes­kanzler. Er hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt verbindlich die Grundzüge der Politik fest. Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesminister und aus deren Reihe einen Vizekanzler. Faktisch entscheiden jedoch die an der Regierung beteiligten Parteien, welche Personen die ihnen in Koalitionsverhand­lungen zugesprochenen Ressorts besetzen. Zerbricht eine Koalition, kann auch der Kanzler vor Ablauf der vierjährigen Wahlperiode stürzen, denn der Bundestag hat das Recht, den Regierungschef jederzeit abzuwählen. Allerdings muss das Parlament in diesem Fall gleichzeitig durch ein sogenanntes „kons­truktives Misstrauensvotum“ einen Nachfolger bestimmen. Eine Zeit ohne gewählte Regierung im Amt kann es also nicht geben.
Entscheidend für den Charakter des Parlaments ist das System der personalisierten Verhältniswahl. 


Auch kleinere Parteien sind dadurch im Bundestag proportional zu ihren Wahlergebnissen vertreten. Bis auf eine Ausnahme wurde die Bundesregierung deshalb jeweils durch Bündnisse mehrerer bei der Wahl konkurrierender Parteien gebildet; seit der ersten Bundestagswahl 1949 gab es 23 Koalitionsregierungen. Damit eine Zersplitterung im Parlament verhindert und eine Regierungsbildung vereinfacht wird, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen Wählerstimmen (oder drei Direktmandate) auf sich vereinen, um im Bundestag vertreten zu sein (Fünf-Prozent-Hürde).Der föderale Charakter Deutschlands zeigt sich durch die große Eigenständigkeit der 16 Länder, insbesondere in Angelegenheiten der Polizei, des Katastrophenschutzes, der Justiz, der Bildung und der Kultur. Die Städte Berlin, Hamburg und Bremen sind aus historischen Gründen auch gleichzeitig Bundesländer. 

Einzigartig ist die enge Verzahnung zwischen den Ländern und dem Zentralstaat, woraus sich für die Landesregierungen vielfältige Möglichkeiten der bundespolitischen Mitwirkung ergeben. Dies geschieht vor allem über den Bundesrat, der zweiten Kammer, die sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammensetzt, ebenfalls mit Sitz in Berlin. Bevölkerungsreiche Länder sind im Bundesrat stärker repräsentiert als kleinere Länder. Auch Parteien, die auf Bundesebene die Opposition stellen oder gar nicht im Bundestag vertreten sind, können über die Beteiligung an Landesregierungen Einfluss auf die Bundespolitik ausüben, denn zahlreiche Bundesgesetze und Verordnungen bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. Erstmals stellen seit 2011 und 2014 die beiden kleinsten im Bundestag vertretenen Parteien, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, in jeweils einem Land (Baden-Württemberg und Thüringen) den Ministerpräsidenten.


Da es keinen einheitlichen Wahltermin für die Landtage gibt und die Legislaturperioden variieren, kann es parallel zur Legislatur­periode im Bundestag zu mehrfach wechselnden Kräfteverhältnissen im Bundesrat kommen. In der derzeitigen Konstellation der Länderkammer (April 2017) hat die Bundesregierung keine sichere Mehrheit im Bundesrat. Klar abgrenzbare Blöcke mit einheitlichem Abstimmungsverhalten gibt es dort nicht mehr, da in den 16 Ländern eine solche Vielfalt an Koalitionen besteht, wie dies seit Bestehen der Bundesrepublik nicht der Fall war.Nur in Bayern kann mit der CSU eine Partei ohne Koalitionspartner regieren. Ansonsten gibt es neben Landesregierungen aus CDU und SPD auch Verbindungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen, aus SPD und Die Linke und eine Koalition aus Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Ende des Lesestücks 10

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