Tatsachen über Deutschland
info
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik
Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den
Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den
Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und
einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen
staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über
allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages
sowie des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG
unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu
ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten
Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und
unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt
Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.
Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Sowohl der Bund als auch die 16
Bundesländer verfügen über jeweils eigene Kompetenzen.
Die Zuständigkeit für die Bereiche der Inneren Sicherheit, Schule, Hochschule, Kultur sowie der kommunalen Verwaltung liegt bei den Ländern. Gleichzeitig setzen die Verwaltungen der Bundesländer nicht nur ihre eigenen Gesetze um, sondern auch die des Bundes. Die Regierungen der Bundesländer sind über ihre Vertretung im Bundesrat direkt an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. (Siehe die Präambel und Artikel 28, 29, 30, 31, 32 und 37 des Grundgesetzes).
Der Föderalismus in Deutschland ist mehr als ein staatliches System, er bildet die dezentrale kulturelle und wirtschaftliche Struktur des Landes ab und wurzelt tief in der Tradition. Jenseits ihrer politischen Funktion sind die Bundesländer auch Abbild ausgeprägter regionaler Identitäten. Im Grundgesetz wurde 1949 die starke Stellung der Länder festgeschrieben; mit der Wiedervereinigung wurden 1990 fünf neue Länder gegründet: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mit 17,6 Millionen Einwohnern ist Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Land, Bayern mit 70.550 Quadratkilometern das von der Fläche her größte; mit 3.838 Einwohnern je Quadratkilometer hat Berlin, die Hauptstadt, die höchste Bevölkerungsdichte. Eine Besonderheit sind die drei Stadtstaaten. Ihr Staatsgebiet beschränkt sich jeweils auf die drei Großstädte Berlin, Bremen und Hamburg. Das kleinste Land ist Bremen mit 419 Quadratkilometern und 657.000 Einwohnern. Baden-Württemberg zählt zu den wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Das Saarland war nach dem Zweiten Weltkrieg ein teilsouveränes Land unter dem Protektorat Frankreichs und wurde erst am 1. Januar 1957 als zehntes Bundesland in das damalige Bundesgebiet eingegliedert.
jeweils = jeweilig : en
cada caso = zu einem bestimmten Zeitpunkt, gerade, je nach den Umständen
; z.B. der Vortragende stellte sich auf
das jeweilige Publikum ein
abbilden = bildete ab, hat abgebildet = reproducir, retratar,
copiar ◄ bilden Vb. ‘formen, gestalten, hervorbringen,
darstellen, sein’, übertragen ‘erziehen, die geistigen Anlagen entwickeln’,
‘abbilden, nachahmen'
Tatbestand =
conjunto de elementos configurativos de una situación de hecho (descripta en la
norma)
Algunas autodefiniciones constitucionales
de la BRD:
Art 20: (1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird
vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung
zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist.
Deutschland ist eine parlamentarische
Demokratie. Verfassungsorgane sind der Bundestag, der Bundesrat, der
Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht.
Deutschland ist eine
parlamentarische und föderale Demokratie. Das in der öffentlichen Wahrnehmung
präsenteste Verfassungsorgan, der Deutsche Bundestag, wird von den
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern alle vier Jahre direkt gewählt. Die
wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle
der Regierungsarbeit. Für die Dauer der Legislaturperiode wählt der Bundestag
in geheimer Wahl den Bundeskanzler. Er hat innerhalb der Bundesregierung die
Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt verbindlich die Grundzüge der Politik
fest. Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesminister und aus
deren Reihe einen Vizekanzler. Faktisch entscheiden jedoch die an der Regierung
beteiligten Parteien, welche Personen die ihnen in Koalitionsverhandlungen
zugesprochenen Ressorts besetzen. Zerbricht eine Koalition, kann auch der
Kanzler vor Ablauf der vierjährigen Wahlperiode stürzen, denn der Bundestag hat
das Recht, den Regierungschef jederzeit abzuwählen. Allerdings muss das
Parlament in diesem Fall gleichzeitig durch ein sogenanntes „konstruktives
Misstrauensvotum“ einen Nachfolger bestimmen. Eine Zeit ohne gewählte Regierung
im Amt kann es also nicht geben.
Entscheidend für den Charakter des Parlaments ist das System der
personalisierten Verhältniswahl.
Auch kleinere Parteien sind dadurch im Bundestag proportional zu ihren Wahlergebnissen vertreten. Bis auf eine Ausnahme wurde die Bundesregierung deshalb jeweils durch Bündnisse mehrerer bei der Wahl konkurrierender Parteien gebildet; seit der ersten Bundestagswahl 1949 gab es 23 Koalitionsregierungen. Damit eine Zersplitterung im Parlament verhindert und eine Regierungsbildung vereinfacht wird, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen Wählerstimmen (oder drei Direktmandate) auf sich vereinen, um im Bundestag vertreten zu sein (Fünf-Prozent-Hürde).Der föderale Charakter Deutschlands zeigt sich durch die große Eigenständigkeit der 16 Länder, insbesondere in Angelegenheiten der Polizei, des Katastrophenschutzes, der Justiz, der Bildung und der Kultur. Die Städte Berlin, Hamburg und Bremen sind aus historischen Gründen auch gleichzeitig Bundesländer.
Einzigartig ist die enge Verzahnung zwischen den Ländern und dem Zentralstaat, woraus sich für die Landesregierungen vielfältige Möglichkeiten der bundespolitischen Mitwirkung ergeben. Dies geschieht vor allem über den Bundesrat, der zweiten Kammer, die sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammensetzt, ebenfalls mit Sitz in Berlin. Bevölkerungsreiche Länder sind im Bundesrat stärker repräsentiert als kleinere Länder. Auch Parteien, die auf Bundesebene die Opposition stellen oder gar nicht im Bundestag vertreten sind, können über die Beteiligung an Landesregierungen Einfluss auf die Bundespolitik ausüben, denn zahlreiche Bundesgesetze und Verordnungen bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. Erstmals stellen seit 2011 und 2014 die beiden kleinsten im Bundestag vertretenen Parteien, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, in jeweils einem Land (Baden-Württemberg und Thüringen) den Ministerpräsidenten.
Da es keinen einheitlichen Wahltermin für die Landtage gibt und
die Legislaturperioden variieren, kann es parallel zur Legislaturperiode im
Bundestag zu mehrfach wechselnden Kräfteverhältnissen im Bundesrat kommen. In
der derzeitigen Konstellation der Länderkammer (April 2017) hat die Bundesregierung keine
sichere Mehrheit im Bundesrat. Klar abgrenzbare Blöcke mit einheitlichem
Abstimmungsverhalten gibt es dort nicht mehr, da in den 16 Ländern eine solche
Vielfalt an Koalitionen besteht, wie dies seit Bestehen der Bundesrepublik
nicht der Fall war.Nur in Bayern kann mit der CSU eine Partei ohne Koalitionspartner
regieren. Ansonsten gibt es neben Landesregierungen aus CDU und SPD auch
Verbindungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, aus CDU und
Bündnis 90/Die Grünen, aus SPD und Die Linke und eine Koalition aus Die
Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Ende des Lesestücks 10
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