Dienstag, 3. März 2015

lectura 1 - alemán jurídico 2015

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sie und er, du und ich treffen uns jede Woche  (jeden Mittwoch – oft – selten – manchmal – nie).

Wir wollen etwas lernen. Wir wollen einiges über die juristische Sprache lernen.

Du und ich haben Jura studiert. Sie und er studieren es noch. Man braucht kein Jurist zu sein, um diese Sätze zu verstehen.  Was man nicht versteht, wird erklärt oder untersucht.

Du bist Argentinier und wohnst in Argentinien.  Sie wohnen auch in Argentinien. Wo wohnen sie ? – Wo wohnen Sie? - Alle diejenigen, die in Argentinien wohnen, sind argentinischen Gesetzen unterworfen.

Das Grundgesetz Argentiniens, die argentinische Verfassung, heißt  Constitución de la Nación Argentina.
Die vorläufige Verfassung Deutschlands  heißt  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Das ist ihr Name ; so  heißt  sie.  -  Wie heißt  du ?  -  Wie heißen Sie ?  -  Wie heißt  sie, die dt. Verfassung ?

Wann ist das Grundgesetz Deutschlands entstanden ? – Im Jahre 1949.                                                            Wie oft wurde es abgeändert?  -  Wann verliert es seine Gültigkeit? [siehe GG Art 146 ].

Hat die argentinische Verfassung eine Präambel ? -  Steht vor dem deutschen GG eine Präambel ?
Womit befassen sich die ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes? - Mit den Grundrechten.

  Kleine Vokabularübung:
die Frau, das Weib (es), die Greisin↔ sie  -    der Mann, der Greis, der Junge↔ er     -  Sie oder du?: sich einender siezen oder duzen    - 
 
der Grund, das Gesetz   ↔ das Grundgesetz   -   der Bund, die Republik  ↔ die Bundesrepublik

heißen, benannt werden, ...namens ↔ wie heißt  du ? – wie heißen Sie ? – Wie ist Ihr (ihr) Name ?

womit,  wofür, woher, wozu, wonach, wovon, wodurch ? – [no mit was, für was, durch was, nach was...]

sie und Sie -/  ich und du=wir –/  ich und alle=wir – / du und die Anderen=Ihr  seid – Sie sind/haben

sein und haben:  ich bin/habe – du bist/hast – er,sie,es ist/hat – wir sind/haben – ihr seid/habt

(Atención a sein y haben como verbos auxiliares al unirse con participios para formar el pretérito: ich habe getrunken/ich bin ertrunken/ich bin betrunken - 

ich bin gekommen und habe gesiegt – sie hat gesungen/sie  wird besungen – er hat es gedruckt/es ist nun gedruckt – ich bin zerstört/ich habe zerstört]

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lectura 2 - alemán jurídico y Latein


Juristenlatein  Latín jurídico - Ejemplos internet http://www.juristischer-gedankensalat.de/juristen-latein

animus rem sibi habendi – Zueignungsabsicht § 242  StGB -  der Diebstahl – el hurto - se ut dominum gerere – sich wie ein Eigentümer aufführen,sog. Zueignungsabsicht. Meint eine Sache entwenden um sie dann so zu nutzen wie der Eigentümer. – Ánimo de apropiación como dueño.

der schwere Diebstahl  StGB  243  -  el hurto grave o calificado o agravado
§ 242 StGB :  (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem Anderen in der Absicht wegnimmt,
dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.   (2) Der Versuch ist strafbar.

der Raub  § 249  -  der  schwere Raub  § 250  -     der Raub mit Todesfolge  § 251  -  el robo (formas)

da mihi factum dabo tibi ius – Gib mir den Sachverhalt, ich werde dir das Recht geben
de facto – in Wirklichkeit
de jure – von Gesetzes wegen
de lege artis – nach den Regeln der Kunst.
vis absoluta - Absolute Gewalt durch körperliches Zwingen bspw.
vis compulsiva - den Willen beugende Gewalt.Z.B. durch Drohung oder Nötigung erzeugte Gewalt.
felix qui potuit rerum cognoscere causas – Glücklich, wer die Ursache der Dinge erkennen konnte 

in dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten.Grundsatz der aus Art. 103 GG und § 261 StPO abgeleitet. Demnach darf ein Angeklagter nicht verurteilt werden,wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld bestehen. -

iura novit curia – Das Rechte wird das Gericht wissen
minima non curat praetor – Das Gesetz kümmert sich nicht um Kleinigkeiten.Hat seinen Ursprung im römischen Recht,wo geringfügige Verstösse vom römischen Strafrichter,dem Prätor, nicht geahndet wurden.Im heutigen Recht findet sich diese Aussage im Strafprozessrecht wieder, gem. § 153 StPO können Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. (Bagatell)

ne bis in idem – Nicht zweimal in der selben Sache Art. 103 III GG
non liquet – es besteht keine Klarheit. Im Strafprozess führt eine unklare Beweislage entweder zur Einstellung des Verfahrens oder dem Freispruch des Angeklagten.

Qui tacet,consentire non videtur – Wer schweigt,scheint nicht zuzustimmen.Allgemeiner Grundsatz des Zivilrechts,wonach das Schweigen nicht als Zustimmung zu einer Willenserklärung gewertet werden kann.Ausnahmen finden sich im Handelsverkehr der Kaufleute (Schweigen als Zustimmung auf ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben) und in der Zivilprozessordnung (§ 138 III ZPO).

lectura 3 - alemán jurídico y Latein


Latein der Juristen   Juristenlatein  http://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht

Alteri stipulari nemo potest „Niemand kann sich etwas zu Gunsten eines Dritten versprechen lassen“: Gilt weder im deutschen noch im Schweizer Recht; hierzu: Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.

Amicus curiae„Freund des Gerichts“: Eine Person oder Organisation, die sich im common law an einem Verfahren beteiligt, ohne Partei zu sein, und dem Gericht mit ihren Äußerungen hilft, eine Entscheidung zu finden. Diese Rechtsfigur ist dem deutschen wie dem schweizerischen Recht fremd.
Animus auctoris „Urheberwille“: Im Strafrecht der Wille, eine Tat zu begehen, im Gegensatz zum Willen, sich nur an der Tat zu beteiligen (animus socii).

Argumentum a fortiori „Schluss vom Stärkeren her“: Analogieschluss (Größenschluss). Siehe argumentum a maiori ad minus undargumentum a minori ad maius.

Argumentum a maiori ad minus „Schluss vom Größeren auf das Kleinere“.
Argumentum a minori ad maius „Schluss vom Kleineren auf das Größere“.

Argumentum ad absurdum „Schluss aus dem Absurden“:

Certiorari  Als Rechtsbegriff bedeutet certiorari, dass sich ein übergeordnetes an ein untergeordnetes Gericht wendet, um seine Entscheidung zu überprüfen (römisches Recht) oder die Akten eines Falles anzufordern (modernes europäisches Recht).

Coram publico "In aller Öffentlichkeit": Schauprozess; vor den Augen der Öffentlichkeit ausgetragener Prozess.

Culpa lata „Grobe Fahrlässigkeit“. (negligencia grave o grosera).
Culpa levis „Leichte Fahrlässigkeit“: Wird unterschieden in culpa levis in abstracto und culpa levis in concreto, je nachdem ob derbonus pater familias oder das alltägliche Verhalten einer Person als Referenz gilt.
Culpa levissima „Leichteste Fahrlässigkeit“.

In dubio mitius „Im Zweifel das Mildere“: Variante von in dubio pro reo, wonach von zwei Strafnormen die mildere Anwendung findet, wenn die strafverschärfenden Elemente der schärferen nicht bewiesen werden können. Beispiel: Es konnte bewiesen werden, dass jemand eine andere Person getötet hat, aber nicht, dass sie dabei niedere Beweggründe hatte. Damit kommt unter den Tötungsdelikten die Bestrafung aus der Norm über Totschlags (deutsches Recht) bzw. über Vorsätzliche Tötung (Schweizer Recht), nicht über Mord (Deutschland) bzw. Mord (Schweiz), zur Anwendung.

Inter alia „Unter anderem“: Verweis auf weitere Gesetze, Gesetzgebungen oder Fälle bei Nennung der für einen Fall relevanten Fakten und Gesetze. Ein Beispiel aus verschiedenen Möglichkeiten.

Ius cogens „Zwingendes Recht“. Recht, welches nicht durch den eigenen Willen einer (im Staatsrecht) oder beider (im Privatrecht) Parteien abgeändert werden kann. Dies im Gegensatz zum ius dispositivum.
Lex posterior derogat legi priori „Jüngeres Recht bricht älteres Recht“: Widersprechen sich zwei Gesetze, wird das jüngere von beiden angewendet.

Lex specialis derogat legi generali „Das besondere Gesetz verdrängt das allgemeine“: