Dienstag, 5. September 2017

Lect. 35 - Deutscher Wortschatz im Duden



September
 
Der schon mittelhochdeutsch bezeugte Name für den neunten Monat des Jahres, der im Althochdeutschen witumānōt „Holzmonat“ (zu althochdeutsch witu „Brennholz“) und später herbistmānōt „Herbstmonat“ genannt wurde, ist aus lateinisch (mensis) September entlehnt, dem lateinisch septem „sieben“ (verwandt mit deutsch sieben) zugrunde liegt. Im altrömischen Kalenderjahr, das mit dem Monat März begann, war der September der „siebte Monat“. Dieser Name wurde auch nach der Kalenderreform beibehalten.

Warum erscheint jetzt ein neuer Duden?
Kunkel-Razum: 


Der Rechtschreibduden erscheint alle drei bis fünf Jahre in einer neuen Auflage. Manchmal sind rechtschreibliche Änderungen der Grund, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgeschlagen und von der Kultusministerkonferenz bestätigt werden. Manchmal sind es auch „nur“ die Veränderungen im Wortschatz, die wir dokumentieren möchten. Diesmal liegen beide Gründe vor. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seinem Bericht vom Dezember 2016 vorgeschlagen, das große ß (ẞ) einzuführen und bei einigen Fügungen aus Adjektiv und Substantiv auch die Großschreibung des Adjektivs als Variante zuzulassen. Man kann jetzt z. B. Alles Gute zum neuen oder zum Neuen Jahr schreiben. Die Kultusminister haben diesen Vorschlägen im Juni 2017 zugestimmt. Hinzu kommen aber natürlich die Wortschatzentwicklungen der letzten vier Jahre, also seit dem Erscheinen der letzten Auflage. Diese haben wir genau beobachtet, akribisch ausgewertet und nun dokumentiert.
 
Welche neuen Wörter haben es in den Duden geschafft?
Kunkel-Razum: 
Insgesamt haben wir 5000 neue Wörter aufgenommen. Dazu gehören z. B. Brexit, Fake News oder Hasskriminalität. Das Wort des Jahres 2016 postfaktisch ist ebenso enthalten wie das über die Region Berlin hinaus bekannte Personalpronomen icke.


Wie wählen Sie neue Wörter aus?
Kunkel-Razum:
In den Rechtschreibduden werden Wörter aufgenommen, wenn sie gebräuchlich sind. Das heißt: Sie müssen in unserer elektronischen Textsammlung, die mehr als vier Milliarden Wortformen umfasst, häufig vorkommen. Sie müssen dabei aber auch in unterschiedlichen Quellen wie Zeitungen, Büchern etc. nachweisbar sein und über einen gewissen Zeitraum auftreten – es dürfen keine Eintagsfliegen sein. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, entscheidet die Dudenredaktion aus ihrer Erfahrung heraus und nach ihrem Fach- und Weltwissen über die Aufnahme ins Wörterbuch.


Partizipien als Attribute
 

Das Partizip II (eingebildet, angekommen, zugezogen) lässt sich zwar grundsätzlich aus allen Vollverben bilden, es kann aber nicht immer attributiv, also als Attribut zu einem Nomen, verwendet werden.
Attributiv verwenden lassen sich vor allem die Partizipien transitiver, d. h. durch ein Akkusativobjekt ergänzbarer Verben (die gestohlene Uhr, das gelobte Land) sowie intransitiver Verben, die das Perfekt mit sein bilden und zudem ausdrücken, dass ein Vorgang abgeschlossen ist (der zerbrochene Krug, der entkommene Sträfling).
Formulierungen wie das sich im Krieg zugezogene Leiden, der im See geschwommene Mann gelten hingegen als grammatisch nicht korrekt.
Auch bei der Verwendung von Partizipialgruppen ist manchmal Vorsicht geboten: Da solche Konstruktionen kein eigenes Subjekt haben, werden sie grundsätzlich auf den übergeordneten Satz bezogen, der Bezug sollte also eindeutig sein. Klassiker wie Mit eisgekühltem Champagner gefüllt, überreichte sie ihrem Gatten den kostbaren Kelchoder Vom Dach herunterfliegend, sah er der Krähe lange nach sind natürlich missverständlich und sorgen für unfreiwillige Komik.



Fuente: Duden Verlag - Bundesrepublik Deutschland


Neues Eszet oder scharfes S = ß  zwischen Versalien 



Das scharfe s oder auch Eszett gibt es nur im Deutschen. Und auch dort war es immer ein Kuriosum. Die seltsamste seiner Eigenschaften war, dass es im Gegensatz zu sämtlichen anderen Buchstaben nur als Kleinbuchstabe existierte. Das störte nicht sehr, da es nie am Anfang eines Worts steht. Doch was, wenn ein Wort oder ein Name mit einem ß darin in Versalien geschrieben wird? Es gab nur zwei Lösungen: Man benützte den Klein- unter lauter Großbuchstaben - oder löste das ß in SS auf.
Nach Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung gibt es nun das "scharfe S" (Eszett) auch als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen kleingeschriebenen "ß" und einem großgeschrieben B. Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei das wichtig, teilte der Rat am Donnerstag mit. Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen Oßner ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des "ß" ein Doppel-"S" steht, ist unklar, ob sie "Ossner" oder "Oßner" heißen. Ketschup ist jetzt wieder falsch Darüber hinaus ist künftig auch die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie "Goldene Hochzeit" und "Neues Jahr" zulässig... Darüber hinaus passte der Rechtschreibrat einzelne Wortschreibungen an den weit überwiegenden Schreibgebrauch an. Er strich zum Beispiel die eingedeutschte Schreibweise "Ketschup", die kaum verwendet wurde – zulässig ist jetzt nur noch Ketchup. Auch andere ungebräuchliche Varianten fallen weg, müssen also etwa bei Schuldiktaten als Fehler angestrichen werden. Zum Beispiel "Grislibär" (amtlich erlaubt ist nur noch Grizzlybär), "Joga" (nur noch: Yoga), "Komplice" (Komplize), "Roulett" (Roulette), "Varietee" (Varieté), "Wandalismus" (Vandalismus).  Die Rechtschreibreform von 1996 hatte zu leidenschaftlichen Debatten geführt. Jahrelang tobte ein Streit um die richtige Schreibweise von Delfin oder Delphin, Fuss oder Fuß, Schifffahrt oder Schiffahrt. Der daraufhin eingesetzte Rechtschreibrat suchte nach Kompromisslösungen und sollte dafür sorgen, dass der "Sprachfrieden" wiederhergestellt wird. Seit 2004 ist der Rat die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Die deutsche Kultusministerkonferenz und die staatlichen Stellen der anderen Länder bestätigten die neuen Änderungen, die der Rat beschlossen hat, und machten sie damit wirksam. 
(Rat für deutsche Rechtsschreibung, info  http://www.rechtschreibrat.com/der-rat/arbeitsgrundlagen)