Dienstag, 28. März 2017

Lectura 7 - Oesterreich und die Schweiz

Lectura   7  -  Oesterreich und die Schweiz
Eidgonössische Fahne

                      

                 Bundesdienstflagge Österreich



Suiza sinopsis de historia Descargar archivo       Verfassung Österreich  Descargar archivo

Schweizerische Verfassung  Descargar archivo   Geschichte der Schweiz Descargar 

La bandera de Suiza es un campo rojo cuadrado con una cruz griega blanca y equilateral (Schweizerkreuz) en el centro de la bandera. Es una de las dos únicas banderas cuadradas de estados soberanos, la otra es la bandera del Vaticano. La bandera de la Confederación Suiza (antes llamada también Helvética) se inspiró en la insignia del Cantón de Schwyz, cuna de la independencia en 1291, de donde deriva también el nombre de Suiza (Schweiz en alemán, Suisse en francés, Svizzera en italiano, y Svizera en retorománico). 

Verfassungsgesetze in Österreich   https://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/BVG

In den meisten Staaten gibt es nur ein Verfassungsgesetz, das oft auch als Verfassungsurkunde bezeichnet wird. Diese hat, wie die Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787 oder das deutsche Grundgesetz von 1949 eine besondere Bedeutung in Staat, Politik und Gesellschaft. Wenn schwierige politische Fragen diskutiert werden und wenn wichtige Entscheidungen anstehen, berufen sich PolitikerInnen und BürgerInnen auf "ihre Verfassung" und weisen darauf hin, dass diese Rechte sichert und Grenzen des Handelns vorgibt.
In Österreich wird nicht so oft über "unsere Verfassung" gesprochen, und es gibt auch keine "Verfassungsurkunde", auf die man sich beruft. Stattdessen gibt es eine Reihe von Verfassungsgesetzen, die auf den ersten Blick etwas "sperrig" und "technisch" klingen. Dieser Eindruck kann aber leicht täuschen. Ein Überblick über die wichtigsten Verfassungsgesetze zeigt, welche Bedeutung sie haben.
Das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung 1929
Alle grundlegenden Fragen des Aufbaus des Staates, der Demokratie und der Gerichte sind im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt. Es wird oft als B-VG abgekürzt. Das B-VG wurde 1920 als Verfassung der neuen Republik Österreich beschlossen, nachdem Politiker und Juristen lange darüber beraten und verhandelt hatten. Das B-VG war das Ergebnis schwieriger Verhandlungen, und es wurde von den Parteien daher als größtmöglicher Kompromiss angesehen.
Zu den wichtigsten Persönlichkeiten in den Verhandlungen zählten der erste Staatskanzler der Republik Österreich Karl Renner von der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, Michael Mayr von der Christlichsozialen Partei und Hans Kelsen, der bald darauf zu einem der weltweit angesehensten Juristen wurde.
Das B-VG wurde 1929 einer großen Änderung unterzogen. Bis dahin war praktisch alle Macht im Staat beim Parlament konzentriert. Jetzt wurde die Rolle des/der BundespräsidentIn und der Bundesregierung gestärkt. 1933 wurde der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet und damit das B-VG faktisch außer Kraft gesetzt. Als die Republik Österreich 1945 wiedererrichtet wurde, beschloss man keine neue Verfassung. Das B-VG wurde – in der Fassung der Änderungen von 1929 – wieder in Geltung gesetzt. Damit wurde auch sehr bewusst an die demokratische Republik vor 1933 angeknüpft.
Das Staatsgrundgesetz 1867 und die Europäische Menschenrechtskonvention
Der Beschluss einer Verfassung ist nie einfach. Schließlich geht es um Grundlagen für Demokratie und Politik, die nicht permanent in Frage gestellt werden sollen. Auch bei der Gründung der Republik Österreich gab es viele Fragen, die zwischen den Parteien äußerst umstritten waren. Ein besonderes Problem stellte die Einigung auf einen Katalog von Menschenrechten in der Bundesverfassung dar. In diesem Punkt vertraten die Parteien sehr verschiedene Ansichten.
Es wurde daher kein neuer Text geschaffen, sondern einfach das https://www.parlament.gv.at/img/icons/small/Externer_Link.gifStaatsgrundgesetz 1867  übernommen. Dieses Gesetz gab allen BürgerInnen schon in der Monarchie wichtige Rechte. Dazu zählen die Gleichheit vor dem Gesetz, der Schutz der Privatsphäre und die Freiheit von Wissenschaft und Kunst.
1955 trat Österreich dem https://www.parlament.gv.at/img/icons/small/Externer_Link.gifEuroparat bei. Diese Internationale Organisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschenrechte und Demokratie in ganz Europa durchzusetzen und zu sichern. Schon 1950 hatten die Mitglieder des Europarats die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Sie ist eines der wichtigsten Dokumente zum Schutz der Menschenrechte. Da es in Österreich noch immer keinen neuen Grundrechtskatalog gab, wurde 1958 die Europäische Menschenrechtskonvention in die Verfassung übernommen. Sie ist seitdem ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechts und gewann für die BürgerInnen immer mehr an Bedeutung.
Das Verbotsgesetz und der Staatsvertrag von Wien
1945, nach dem Ende der NS-Herrschaft in Österreich, wurde die "alte" Bundesverfassung aus der Ersten Republik wieder in Kraft gesetzt. In diesem Jahr wurde aber noch ein weiteres Verfassungsgesetz beschlossen, das sehr deutlich eine wesentliche Grundlage der neuen Zweiten Republik festlegt: das Verbotsgesetz. Damit wurden alle nationalsozialistischen Aktivitäten verboten. Das Gesetz und sein Verfassungsrang bringen klar zum Ausdruck, dass die österreichische Republik und ihre BürgerInnen die nationalsozialistische Ideologie ablehnen und bekämpfen.
Der Staatsvertrag von 1955, mit dem Österreich wieder ein unabhängiger Staat wurde, enthält auch sehr wichtige Bestimmungen, die Teil der Bundesverfassung sind. Darin wird nicht nur die Ablehnung des Nationalsozialismus bekräftigt. Der Staatsvertrag enthält auch ein klares Bekenntnis zur modernen Demokratie, zu den Menschenrechten und den Rechten der Volksgruppen. Das sind wichtige Ergänzungen des nüchtern-technischen Bundes-Verfassungsgesetzes.
Weitere Verfassungsgesetze
In Österreich ist es – im Gegensatz zu vielen anderen Staaten – notwendig, eine große Zahl von Vorhaben als "Verfassungsgesetz" zu beschließen. Das ist oft mit schwierigen politischen Verhandlungen verbunden, da es für ein Verfassungsgesetz immer eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat braucht.
Dafür gibt es drei Gründe: Erstens war es lange Zeit üblich, etwas als Verfassungsgesetz zu beschließen, damit es nach einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse und einem Regierungswechsel nicht so einfach ist, bestehende Regelungen zu ändern. Ein Beispiel dafür war lange die Schulorganisation.
Zweitens sieht das B-VG vor, dass der Nationalrat oder ein Landtag nur das beschließen darf, wozu er "ermächtigt" ist. Man nennt das die "Kompetenzbestimmungen" des B-VG. Seit langem wird über eine Reform dieser Bestimmungen diskutiert. Solange keine Reform gelingt, ist es immer wieder notwendig, einzelne Kompetenzbestimmungen in eigenen Gesetzen zu beschließen.

Und drittens gibt es noch eine Reihe von Gesetzen wie z.B. das Parteiengesetz, in denen Teilen des Gesetzes "Verfassungsrang" zukommt, weil sie Angelegenheiten regeln, die Grundlagen von Staat und Demokratie betreffen.
Schluss des Lesestücks 7

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