Montag, 4. September 2017

Lectura 34 - Wahlsystem in Deutschland (2)



Nach welchem Prinzip wird der Bundestag gewählt?

Der deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der "personalisierten Verhältniswahl" gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen:
Erststimme: 
Mit der Erststimme bestimmen Wähler/-innen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
Zweitstimme: 
Ihre Zweitstimme geben Wähler/-innen für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.
Momentan besteht der Bundestag aus (mindestens) 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages sind jedoch die Zweitstimmen-Anteile der einzelnen Parteien.



Was ist wichtiger: die Erst- oder die Zweitstimme?
Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Falls eine Partei 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Parlamentssitze zu. Der Anteil einer Partei im Parlament ist also unabhängig von der Zahl der Erststimmen.Rechnerisch ist die Zweitstimme daher wichtiger als die Erststimme. 
Doch auch die Erststimme hat eine wichtige Funktion: Sie soll dafür sorgen, dass es eine engere Verbindung zwischen den Wähler/-innen eines bestimmten Wahlkreises und "ihrem" Bundestagsabgeordneten in Berlin gibt. Wenn der Bundestag gerade nicht tagt, sind Bundestagsabgeordnete häufig in ihrem Wahlkreis unterwegs und beschäftigen sich mit den Problemen vor Ort. Dadurch sollen die Abgeordneten in Berlin die Verbindung zu den Wähler/-innen nicht verlieren.

Was sind Überhangmandate?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei A bei den Bundestagswahlen in einem Bundesland viele Direktmandate durch Erststimmen gewinnt, ihr nach dem Zweitstimmenergebnis aber weniger Sitze zustehen.
Jeder siegreiche Wahlkreiskandidat darf aber in den Bundestag einziehen. Dadurch entstehen Überhangmandate. Sie dienen dazu, dass jede gewählte Person sicher einen Sitz bekommt. Überhangmandate können in Wahlsystemen auftreten, die auf einer durch Direktwahl in Wahlkreisen personalisierten Verhältniswahl beruhen. Wenn in einem solchen Wahlsystem eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden, erhält diese Partei so viele Überhangmandate wie sie Direktmandate mehr hat, als ihr Sitze nach der Verhältniswahl eigentlich zustehen.
Im Bundestagswahlrecht in Deutschland bedeutet das: Überhangmandate werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würden.
 Das Zweitstimmenergebnis bildet  die Zusammensetzung des Bundestages ab. Wenn eine Partei bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhält, dann stehen ihr auch 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Was bedeutet die Fünf-Prozent-Klausel ("Sperrklausel")?

Die Fünf-Prozent-Klausel bedeutet, dass nur Parteien in den Bundestag einziehen, die bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben. Das Ziel der Regelung ist es, dassnicht allzu viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen. Das würde die Bildung einer Regierungskoalition erschweren.
Kritisiert wird die Fünf-Prozent-Klausel (oder Sperrklausel), weil die Stimmen, die für kleinere Parteien abgegeben werden, dadurch nicht gezählt werden. Bei der Bundestagswahl 2013 wählten zum Beispiel rund 2,1 Millionen Wähler/-innen mit ihrer Zweitstimme die FDP (4,8 Prozent), rund 2,1 Millionen Wähler/-innen die AfD (4,7 Prozent) und knapp eine Million Wähler/-innen die Piraten (2,2 Prozent). Weil all diese (und viele andere) Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde blieben, hatten deren Wähler/-innen keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages. Insgesamt betraf das knapp 16 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Bundestagswahl?
Der Ablauf der Bundestagswahl ist auf verschiedenen Ebenen geregelt.
  1. Grundsätzliche Prinzipien der Bundestagswahl sind imGrundgesetz (GG) festgelegt: Artikel 38 des Grundgesetzes bestimmt die Grundsätze der Wahl (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) und Volljährigkeit als Voraussetzung des aktiven und passiven Wahlrechts. Artikel 39 des Grundgesetzes bestimmt die Dauer der Legislaturperiode, nach der der Bundestag neu gewählt werden muss.
    Quelle: Grundgesetz: Der Bundestag (Artikel 38 bis 49)
  2. Genauere Bestimmungen zu Wahlsystem, Wahlrecht und Wahlablauf findet man im Bundeswahlgesetz. Dort ist beispielsweise festgelegt, wie viele Abgeordnete der Bundestag hat und wie die Stimmen bei der Bundestagswahl in Mandate umgerechnet werden (Paragraphen 1 bis 6). Dort ist auch festgelegt, welche Rolle Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter haben (Paragraphen 8 bis 11). Außerdem finden sich hier detaillierte Bestimmungen zum Wahlrecht und ihrem Verlust (Paragraphen 12 bis 15). 
    Bei einer Reform des Bundestags-Wahlrechts (wie zum Beispiel 2013) wird in der Regel das Bundeswahlgesetz verändert. Die Wahlprinzipien im Grundgesetz bleiben dabei unangetastet. 
    Quelle: Bundeswahlgesetz (auf bpb.de)
  3. Viele Regelungen zur praktischen Durchführung der Wahlen finden sich in der Bundeswahlordnung. Dort finden sich u.a. Vorschriften zum Wählerverzeichnis, zu Briefwahlen und zur Ausstattung der Wahllokale. 
    Quelle: Bundeswahlordnung - 
    http://www.bundestagswahl-bw.de/wahlsystem_btw.html 

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